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Pressemitteilung
Stellungnahme der FWG Rhein-Nahe zum Themenkomplex Abwassergebühren VG Rhein-Nahe
Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrer Tagung am 25.8.2011 haben Fraktion und Vorstand der FWG Rhein-Nahe den o.g. Themenkreis beraten.
Es herrschte dabei Einigkeit darüber, dass die seinerzeit im VG-Rat – auch mit den Stimmen der FWG - verabschiedete Gebührensatzung der Nachbesserung bedarf. Selbstkritisch müssen wir dabei einräumen, bei der damaligen Entscheidung nicht die gesamte Tragweite der Auswirkungen der Satzungsänderungen für gewisse Veranlagungskonstellationen erkannt zu haben.
Bei der als dringend erforderlich erkannten Nachbesserung der Satzung halten wir am Grundsatz einer „zweigeteilten“ Berechnungsmechanik, nämlich zum einen an einem „Bereitstellungspreis“ (=wiederkehrender Beitrag) auch für unbebaute Grundstücke sowie einem Verbrauchspreis (Verursacherprinzip) fest. Die Beibehaltung eines Bereitstellungspreises ist u. E. deshalb unabdingbar, da die Bereitstellung der Infrastruktur (Kanalnetz) unabhängig von der Nutzung entsprechende Kosten verursacht und letztlich die Bebauungsfähigkeit bislang unbebauter Grundstücke de facto erst ermöglicht.
Allerdings muss bei der Neugestaltung der Abwassersatzung dringend darauf geachtet werden, dass dem verbrauchsabhängigen Gebührenanteil ein sehr viel stärkeres Gewicht innerhalb des Gesamtpreises eingeräumt werden muss, d.h. wir fordern eine deutliche Senkung des wiederkehrenden Beitrages zu Lasten einer entsprechenden Erhöhung des Preises für die verbrauchsabhängige Schmutzwasserbeseitigung. Für einen detaillierten Vorschlag einer Preisgestaltung halten wir es zunächst für erforderlich, nach Vorlage entsprechend belastbarer Daten diese zu sichten und dann gemeinsam mit den anderen im Rat vertretenen Fraktionen einen gemeinsamen Konsens zu finden – Schnellschüsse, und seien sie so auch noch so populär, bringen uns hier nicht weiter sondern tragen zur Verunsicherung der Bürger unnötigerweise bei.
Wir fordern überdies, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit etwaige Bedarfe in anderen Gebietskörperschaften auszuloten, um bei uns vorhandene Infrastrukturen höher auszulasten und damit die Kosten für jeden einzelnen Bürger der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe senken zu können.
Es ist wünschenswert, die Korrektur der als falsch erkannten Abwasserbepreisung so zeitnah als möglich vorzunehmen. Inwieweit dies allerdings für das Jahr 2010 und damit mithin nachträglich erfolgen kann, woran wir rechtliche Zweifel hegen, sollte die Verwaltung juristisch überprüfen lassen.
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